Planung und Überwachung von Bauvorhaben bezüglich des Schall- und Wärmeschutzes, insbesondere auch der Prüfung von Nachweisen durch staatlich anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen und Hessen.
Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen in den letzten Jahren und noch ausstehender Veränderungen beraten wir Sie gerne über die sinnvolle und wirtschaftliche Nachweisführung in den Leistungsbereichen des Schall- und Wärmeschutzes.
Beratung bei der energetischen Optimierung des Gebäudes: durch Vergleichsberechnungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen können wir Sie bei der Auswahl der Qualität der Wärmedämmung, Heizungssysteme, Warmwasserbereitung und Lüftungsanlage unterstützen. Beratung und Nachweisführung von Wärmeschutznachweisen für KfW-Energiesparhäuser (KfW100 / KfW70 / KfW60 / KfW55 und KfW40) und Passivhäuser nach dem Projektierungsprogramm PHPP 2007 nach Dr. Feist.
WÄRMESCHUTZNACHWEISE:
Die vielfältigen Normen und Richtlinien in den Bereichen des Wärmeschutzes sind für den Bauherrn fast schon nicht mehr zu durchschauen. Hinzu kommen die breiten Möglichkeiten der Förderungen für Alt- und Neubau.
Die TRAGWERK-bauingenieure sind hier seit Jahren bestens ausgebildet und auf der Höhe der Zeit.
Bei den Nachweisen und Beratungen berücksichtigen wir die vielfältigen Anforderungen der Enev 2007 / Enev 2009 in Verbindung mit der DIN 4701 für Wohngebäude und DIN V 18599 für Nichtwohngebäude.
Auch bei der Zertifizierung Ihres Gebäudes für den Green-Building Standard (Neubau oder Sanierung) beraten wir Sie gerne. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen.
Der Beurteilung und Berechnung von Wärmebrücken, sei es zur Optimierung des Wärmeschutzes oder Bauschadensfreiheit, wird von uns durchgeführt.
SCHALLSCHUTZNACHWEISE:
Durch viele Jahre Erfahrung in der Aufstellung von Schallschutznachweisen für den gebäudeinternen Schallschutz und den Nachweis des Außenlärmschutzes garantieren die TRAGWERK-bauingenieure einen rechtssicheren und hochwertigen Schallschutz am Gebäude. Ein Hinweis: Der Großteil der Bauschadensprozesse wird über einen nicht ausreichenden Schallschutz geführt.
Ist die DIN 4109 von 1989 Stand der Technik? Welcher Schallschutz ist geschuldet? Schallschutznachweise nach VDI 4100 oder E DIN 4109-10, welche Schallschutzstufe gilt? Wie plane ich wirtschaftlich eine hohe Schallschutzanforderung an meinem Gebäude?
Diese Fragen beschäftigen Bauherrn, wir können Sie umfassend beraten, damit in Ihrem Gebäude "Ruhe" herrscht.
Sprechen Sie uns an!